Skip to main content

Wir haben für diese Übersetzung eine automatische Übersetzungssoftware verwendet.
Einige Inhalte sind aufgrund von Softwarebeschränkungen und der Komplexität der Übersetzung zwischen Sprachen möglicherweise nicht ganz korrekt.

Richtlinie

Richtlinien sind Teil des Sekundärrechts der EU. Sie werden daher von den EU-Institutionen in Übereinstimmung mit den Verträgen verabschiedet. Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene werden sie dann von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt, so dass sie in den Mitgliedstaaten Gesetz werden.

  • So legt beispielsweise die Richtlinie 2003/88/EG (siehe Zusammenfassung) über die Arbeitszeitgestaltung verbindliche Ruhezeiten und eine Obergrenze für die in der EU zulässige Wochenarbeitszeit fest.
  • Es ist jedoch Sache jedes einzelnen Mitgliedstaates, seine eigenen Gesetze zu entwickeln, um zu bestimmen, wie diese Regeln anzuwenden sind.