Richtlinie
Richtlinien sind Teil des Sekundärrechts der EU. Sie werden daher von den EU-Institutionen in Übereinstimmung mit den Verträgen verabschiedet. Nach ihrer Verabschiedung auf EU-Ebene werden sie dann von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt, so dass sie in den Mitgliedstaaten Gesetz werden.
- So legt beispielsweise die Richtlinie 2003/88/EG (siehe Zusammenfassung) über die Arbeitszeitgestaltung verbindliche Ruhezeiten und eine Obergrenze für die in der EU zulässige Wochenarbeitszeit fest.
- Es ist jedoch Sache jedes einzelnen Mitgliedstaates, seine eigenen Gesetze zu entwickeln, um zu bestimmen, wie diese Regeln anzuwenden sind.