Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
Wenn ein Unternehmen seine Rechtsform in die einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea - SE) ändern möchte
- SEs werden durch EU-Recht im Rahmen der Verordnung (EG) 2157/2001 und der Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer (2001/86/EG) geregelt. Die meisten SEs wurden bisher in Deutschland gegründet, mit rund 80% aller SEs (Daten für 2021), gefolgt von Frankreich mit rund 15%.
- Zusätzlich zu den traditionellen Rechtsformen wie der französischen Société Anonyme oder der deutschen Aktiengesellschaft wurde 2004 eine neue supranationale Form geschaffen, die Europäische Aktiengesellschaft. Die Europäische Aktiengesellschaft - auch bekannt als SE (Societas Europea auf Lateinisch) - ist eine Art Aktiengesellschaft, die es Unternehmen ermöglicht, ihre Geschäfte in verschiedenen europäischen Ländern nach einheitlichen Regeln zu führen.
- Aus der Sicht der Arbeitnehmer schafft die SE eine neue Perspektive für die Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf europäischer Ebene in den Verwaltungs- und Aufsichtsräten: Wenn eine nationale Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) umgewandelt wird, wird eine SE-Vereinbarung über die Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer geschlossen. Sie regelt die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und die Befugnisse des Europäischen SE-Betriebsrats.
- Gleichzeitig wird sie zu einem wichtigen Instrument, um das Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrecht der Arbeitnehmer zu untergraben oder zu umgehen.
- Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Hauptmotiv für die Umwandlung eines Unternehmens in eine SE darin besteht, die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat "einzufrieren" oder "die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats zu verringern".
- Gemäß der genannten Richtlinie umfasst die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE das Recht auf Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung :
- Ähnlich wie in einem EBR werden die Arbeitnehmervertreter in einem SE-Betriebsrat unterrichtet und angehört.
- In den Fällen, in denen bereits vorher eine Vertretung auf Vorstandsebene vorgesehen war (d.h. in den meisten EU-Mitgliedstaaten) und in der Praxis angewandt wurde, sieht die SE-Gesetzgebung ein "Vorher-Nachher-Prinzip" vor, was bedeutet, dass die Arbeitnehmer in solchen SEs das Recht haben, einige Mitglieder des Vorstands zu wählen oder zu bestellen (Mitbestimmung).
- Es gibt vier verschiedene Möglichkeiten, eine SE zu gründen: durch Verschmelzung (zur Gründung einer Europäischen Gesellschaft), durch Gründung einer Europäischen Holdinggesellschaft, durch Gründung einer europäischen Tochtergesellschaft oder durch Umwandlung in eine SE.
- Verhandeln Sie für die von der Umwandlung Ihres Unternehmens in eine SE betroffenen Arbeitnehmer die bestmögliche SE-Vereinbarung über die Unterrichtung, Anhörung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Vorstandsebene (falls relevant).
- Beziehen Sie Ihre nationalen und europäischen Gewerkschaftsverbände in den Prozess ein und stellen Sie sicher, dass Sie von Anfang an von Gewerkschaftsexperten unterstützt werden.
- Wenn Sie als Arbeitnehmervertreter von dem Plan Ihres Unternehmens, sich in eine SE umzuwandeln, erfahren, sammeln Sie so viele Informationen wie möglich über die Beweggründe und Hauptinteressen, die dahinter stehen.
- Wenn es gute Gründe für die Annahme gibt, dass das Interesse des Unternehmens darin besteht, die obligatorische Arbeitnehmermitbestimmung auf Vorstandsebene einzufrieren oder sogar zu umgehen, sollten Sie sich von Ihrem nationalen und europäischen Gewerkschaftsverband beraten lassen.
- Versuchen Sie auf jeden Fall zu vermeiden, dass die Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer durch die Umwandlung Ihres Unternehmens in eine SE beschnitten werden (z.B. durch die Gründung einer Holdinggesellschaft im Ausland ohne Mitbestimmung der Arbeitnehmer; durch die Verringerung der Anzahl der Sitze im Verwaltungs- oder Aufsichtsrat oder das "Einfrieren" der Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer)
- Im Falle einer Fusion oder Umwandlung eines transnationalen Unternehmens in eine SE sollten Sie sich mit der Arbeitnehmervertretung des/der anderen beteiligten Unternehmens/Unternehmens/Unternehmen in Verbindung setzen.
- Wenn das Joint Venture einen transnationalen Charakter hat und zwei oder mehr EBRs beteiligt sind, nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt auf und planen Sie Verhandlungen, um entweder das zukünftige Joint Venture in den Geltungsbereich eines der bestehenden EBRs einzubeziehen oder einen neuen EBR zu gründen.
- Im Falle der Umwandlung eines Unternehmens, das bereits einen EBR hat, ist die Unternehmensleitung verpflichtet, den EBR so schnell wie möglich zu informieren (siehe beabsichtigte Entscheidung).
- Im Falle eines Unternehmens ohne EBR sollte die Unternehmensleitung die jeweilige Arbeitnehmervertretung oder den Gewerkschaftsausschuss über den Plan zur Umwandlung des Unternehmens in eine SE informieren.
- Die Geschäftsleitung sollte die Belegschaftsvertretung im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat in einer sehr frühen Phase und lange vor einer endgültigen Entscheidung über die Unternehmensstrategie und alle Pläne informieren, die Auswirkungen auf die Belegschaft haben könnten.
- Sobald Gerüchte auftauchen, sollte der EBR oder die nationale Arbeitnehmervertretung so viele Informationen wie möglich über die Absichten und Beweggründe des Unternehmens sammeln.
- Der Einsatz von Arbeitnehmervertretern auf Vorstandsebene als Informationsquelle wird empfohlen.
- Arbeitnehmervertretern fehlen zu Beginn oft die notwendigen Hintergrundinformationen, da die Rechtsform der SE immer noch ein Thema für einen kleinen Kreis von Experten ist. Die Rechtsgrundlagen sind zahlreich und nicht immer eindeutig harmonisiert: z.B. die SE-Verordnung 2157/2001 und die SE-Richtlinie 2001/86/EG sowie nationale Durchführungsgesetze, die die EU-Normen in das Rechtssystem Ihres Landes umsetzen.
- Setzen Sie sich mit Ihrem Gewerkschaftskoordinator und Ihrem europäischen Gewerkschaftsverband in Verbindung, um die vollständigen Informationen aller betroffenen Gewerkschaften zu erhalten und eine gemeinsame Antwort der Gewerkschaften vorzubereiten.
- Da Ihre EBR-Vereinbarung in eine SE-Vereinbarung umgewandelt wird, die nicht nur Unterrichtungs- und Anhörungsrechte, sondern möglicherweise auch Vertretungsrechte auf Ebene des Betriebsrats beinhaltet, sollten Sie sich mit Ihren EBR-Kollegen in Verbindung setzen, um sich vorzubereiten und die verfügbaren Informationen auszutauschen.
- Machen Sie sich auch mit den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen über Fusions- und Fusionskontrollverfahren und -vorschriften in Ihrem Land vertraut.
- Für Arbeitnehmervertreter, die nicht über einen EBR verfügen, ist es noch wichtiger, Unterstützung und Rat einzuholen.
- Sobald Gerüchte auftauchen, sollte die nationale Arbeitnehmervertretung so viele Informationen wie möglich über die Absichten und Motivationen des Unternehmens sammeln.
- Es empfiehlt sich, die Arbeitnehmervertreter auf Vorstandsebene als Informationsquelle zu nutzen.
- Arbeitnehmervertretern fehlen zu Beginn oft die notwendigen Hintergrundinformationen, da die Rechtsform der SE immer noch ein Thema für einen kleinen Kreis von Experten ist. Die Rechtsgrundlagen sind zahlreich und nicht immer eindeutig harmonisiert: Die SE-Verordnung 2157/2001 und die SE-Richtlinie 2001/86/EG sowie die nationalen Durchführungsgesetze setzen die EU-Normen in das Rechtssystem Ihres Landes um.
- Setzen Sie sich mit Ihrem Gewerkschaftskoordinator und Ihrem europäischen Gewerkschaftsverband in Verbindung, um die vollständigen Informationen aller betroffenen Gewerkschaften zu erhalten und eine gemeinsame Antwort der Gewerkschaften vorzubereiten.
- Machen Sie sich auch mit den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen über Fusions- und Fusionskontrollverfahren und -vorschriften in Ihrem Land vertraut.
- Die Arbeitnehmervertreter im Vorstand haben Zugang zu denselben Informationen wie die Vertreter der Aktionäre. Wenn Gerüchte über eine Umwandlung in eine SE die Runde machen und ein solcher Plan dem Vorstand noch nicht mitgeteilt wurde, kann das Thema auf der nächsten Sitzung angesprochen und die vollständige Offenlegung des Geschäftsplans gefordert werden. Wenn ein solcher Plan dem Vorstand bereits mitgeteilt wurde, kann dem EBR, den lokalen Arbeitnehmervertretern und/oder den Gewerkschaftsfunktionären signalisiert werden, dass eine solche rechtliche Änderung in der Tat vorbereitet wird. Achtung: Es können besondere Regeln zur Vertraulichkeit gelten.
- Die Gewerkschaften auf nationaler Ebene sollten die Arbeitnehmervertreter im EBR dabei unterstützen, sich auf den Prozess der Aushandlung einer guten SE-Vereinbarung vorzubereiten.
- Bei größeren und transnationalen Unternehmen, die mehr als einen EBR umfassen, sollte(n) auch der/die europäische(n) Gewerkschaftsverband(e) informiert und in den Prozess einbezogen werden.
- Die Gewerkschaften sollten sehr sensibel auf Absichten der Unternehmensleitung reagieren, die Gründung der SE als Instrument zu nutzen, um die Arbeitnehmerbeteiligung auf Vorstandsebene zu schwächen, indem die Gesamtzahl der Belegschaftsvertretung im Aufsichts- bzw. Verwaltungsrat reduziert oder die Arbeitnehmerbeteiligung auf einem Niveau "eingefroren" wird, das Situationen nicht berücksichtigt, in denen die Zahl der Arbeitnehmervertreter auf Vorstandsebene aufgrund der gestiegenen Beschäftigtenzahl ebenfalls steigen würde.
- Es ist wichtig zu wissen, dass Gewerkschaften auf nationaler und europäischer Ebene als Sachverständige fungieren und auch Mitglieder des Besonderen Verhandlungsgremiums werden können, das für die Aushandlung einer SE-Vereinbarung gebildet werden muss. Dies ist in der SE-Richtlinie garantiert und muss auch in der nationalen Gesetzgebung zur Umsetzung der Richtlinie garantiert werden.
- Die Gewerkschaften auf nationaler Ebene sollten die Arbeitnehmervertreter dabei unterstützen, sich auf den Prozess der Aushandlung einer guten SE-Vereinbarung vorzubereiten.
- Im Falle größerer und länderübergreifender Vereinbarungen sollte(n) auch der/die europäische(n) Gewerkschaftsverband(e) informiert und in den Prozess einbezogen werden.
- Die Gewerkschaften können auch in Erwägung ziehen, sich aktiv an dem BVG zu beteiligen, das die SE-Vereinbarung aushandelt. Weitere Einzelheiten finden Sie in dem Abschnitt über Verhandlungen.
- In einigen Fällen haben Gewerkschaftsvertreter ein Mandat im Vorstand des Unternehmens. Ist dies nicht der Fall, ist ein enger Kontakt zu den Arbeitnehmervertretern, die im Vorstand sitzen, unerlässlich. Auf diese Weise lassen sich Gerüchte schnell überprüfen und, falls sie sich bestätigen, weitere Schritte vorbereiten (siehe die folgenden Abschnitte im Zeitplan).
- In diesem Stadium spielen die Behörden keine Rolle. Sie können sich jedoch darüber informieren, welche Rolle nationale oder lokale Behörden im Zusammenhang mit dem Erhalt von Informationen und Daten spielen und wie diese auf nationaler und europäischer Ebene veröffentlicht werden.
- Keine Rolle in diesem Stadium und Kontext.
- In dieser Phase und in diesem Kontext spielt das keine Rolle.
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
ETUI Policy Brief.
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
Workers Participation Website.
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
ETUI, Brussels.
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
In particular in Germany, more and more companies are utilising this "loophole" and transforming themselves into an SE.
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
Felix Gieseke / Fokko Misterek / Sebastian Sick (2021): 4 von 5 großen SE vermeiden die paritätische Mitbestimmung (www.mitbestimmung.de)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
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Umwandlung in eine Europäische Gesellschaft (SE)
Very useful practical guideline on the negotiation of SE agreements for trade unions and workers representatives.